AGB
Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen werden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, oder Annahme einer Lieferung anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart waren. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Vertragsabschluss – Angebote und Aufträge
Angebote sind für uns freibleibend. Im Angebot enthaltende oder beigefügte Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte, Mengen und sonstige Maßangaben enthalten nur annähernde Werte. An den Verkäufer erteilte Aufträge erhalten erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers Gültigkeit. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Die Preisstellung erfolgt zu den von uns bestätigten bzw. zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Die Preise sind auf der Basis, der bei Angebotsabgabe maßgebenden Rohstoffkosten errechnet. Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche dem Käufer überlassene Angebotsunterlagen (einschließlich der Kalkulations- und Kosteneinschläge) bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unserer Zustimmung weder vervielfältigt noch weiter gegeben, oder einem Dritten zugänglich gemacht werden.
Lieferung
Die Lieferart, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ist dem Verkäufer zu überlassen. Die angegebenen Liefertermine gelten als cirka vereinbart. Bei bedruckter Ware beginnt die Lieferfrist erst nach Freigabe des Korrekturabzugs, alle vorher angegebenen Liefertermine sind Schätzwerte die zum Erstellen der Druckbilder einschließlich der Druckplanung berücksichtigt werden. Höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen bei unseren Vorlieferanten, Verzögerung der Rohstofflieferungen, oder Transportengpässe berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese vom Käufer bei Übernahme der Ware auf den Lieferpapieren vermerkt wurden.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der nach deutschem Recht jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist den Rechnungsbetrag ohne Abzug beglichen hat. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Verkäufer Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. in Rechnung stellen. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Käufer alle dem Verkäufer daraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Zudem behalten wir uns vor, bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen, die Leistung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dies gilt auch , wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage zu stellen, wie z.B. bei Nichteinlösung von Wechseln und Schecks oder sonstigen Zahlungsverzug. Eine Zurückhaltung der Zahlung, oder eine Aufrechnung mit bestehenden Gegenansprüchen des Käufers sind ausgeschlossen.
Urheberrecht
Alle Zeichnungs- und Klischeekosten gehen sofern nicht anders vereinbart, zu Lasten des Käufers. Für eine sich aus der Bestellung des Käufers ergebende Verletzung von Patenten, Mustern, Bezeichnungen und ähnlichen Rechten haftet der Verkäufer nur, soweit ihn ein Verschulden trifft. Korrekturabzüge sind vom Käufer auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Die uns vom Käufer übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstücke, Druckträger, Drucksachen usw., die fremdes Eigentum sind, werden auf Gefahr des Käufers aufbewahrt.
Mängelrügen und Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware nach Erhalt gründlich auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu überprüfen. Alle im Rahmen dieser Untersuchung erkennbaren Mängel einschließlich Falschlieferungen oder Mindermengen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware, schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Waren mit Lebensmittelkontakt, obliegt es auch dem Kunden seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und die Ware stichprobenartig auf Verarbeitbarkeit im Rahmen der jeweiligen Systemzertifizierung zu prüfen. Es wird keine Haftung für die Eignung unserer Ware und dem vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernommen, da die Verschiedenartigkeit der Verarbeitung und die Ansprüche in der Verwendung von uns nicht im Einzelnen einzusehen sind.
Bei Beanstandungen ist dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Für den Fall einer berechtigten Reklamation, hat der Verkäufer das Recht, Ersatzlieferung zu leisten, oder eine angemessene Gutschrift zu gewähren. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Wert einer Reklamation mit Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis eigenmächtig zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zurückzubehalten.
Verarbeitet der Käufer die gelieferte Ware, so stellt dies einen Verzicht auf jegliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche dar und es wird im Nachhinein keine Reklamation abgewickelt, oder ein Nachlass geduldet.
Schadenersatz und Produkthaftung
Nicht sachgemäße Lagerung durch den Käufer schließt jeden Schadenersatz aus. Auch ein Schadenersatz für Folgeschäden durch einen eventuellen Gewinnentgang ist ausgeschlossen.
Lagerung
Für Waren welche nach Auslieferungsdatum mehr als 12 Monate beim Kunden gelagert werden, kann keine Haftung in Bezug auf Verarbeitbarkeit übernommen werden. Die Gewährleistung des Verkäufers erlischt, weil spezifische Eigenschaften, wie bspw. das durchmigrieren von Stoffen, verloren gehen können. Verarbeitet der Käufer unser Produkt trotzdem, erfolgt dies in eigenem Ermessen und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Es werden sämtliche Waren wetterfest verpackt, sodass auch eine Lagerung im Freien möglich wäre, jedoch hat der Kunde selbst zu entscheiden ob dieser Schutz ausreichend ist. Desweiteren ist der Kunde für eine falsche Lagerung, wenn z.B. Nässe in das Packgut eintritt, selbst verantwortlich und muss mit den entstandenen Folgeschäden, wie z.B. weiche/eingedrückte Kartonkerne rechnen. Um eine problemlose Verarbeitung an den Verpackungsanlagen zu erhalten, müssen die Folien Normaltemperatur haben.
Toleranzen
Es gelten die allgemein üblichen Toleranzen der GKV Prüf- und Bewertungsklausel. Bei Folien aus Regeneraten kann keine Garantie für Farbabweichungen übernommen werden, da das Grundmaterial bereits gewissen Farbschwankungen unterworfen ist. Bei transparenten Regeneraten sind Schlieren, Trübung des Materials bzw. Differenzen im Gleitmittelgehalt möglich. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Abfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 4 % nicht zu beanstanden. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von ± 3 % vorbehalten. Sondereinfärbungen schließen Reklamationen aus.
Rahmenlaufzeit
Falls nichts anderes vereinbart, gilt eine maximale Laufzeit von einem Jahr als Vertragsgrundlage. Mengen, welche innerhalb eines Jahres nicht abgenommen werden, können zum Schluss zur Gänze angeliefert oder mit einem Aufschlag von 10% fortgesetzt werden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Firma. Vor vollständiger Bezahlung der Ware, ist es dem Auftraggeber untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen, oder Dritten sonstige Rechte am Eigentum einzuräumen. Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Im Falle einer Verarbeitung, Vermischung, Verbindung, oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeitenden Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung, Verbindung, oder Vermengung zu. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware (Verkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer) einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen bereits jetzt hiermit an. Namen und Anschriften der Abnehmer sowie die Höhe der jeweils gegenüber einem Abnehmer bestehenden Forderung ist uns auf erstes Anfordern hin mitzuteilen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen zu einem Gesamtpreis verkauft werden, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrags, der dem Käufer von uns für die mitveräußerte Ware einschließlich Umsatzsteuer berechnet wurde.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir eine angemessene Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen. Dazu hat er noch eine genaue Aufstellung der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsgegenstände zu übersenden, die Gegenstände auszusondern und an uns herauszugeben. Ebenso sind wir berechtigt bei Zahlungsverzug, alle nachkommenden Aufträge des Kunden, zeitlich zu verschieben.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für beide Vertragsteile für Lieferung und Zahlung ist DE 94146 Hinterschmiding. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht Freyung sachlich und örtlich zuständig. Für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts und Ausschluss des UN-Kaufrechts ausdrücklich vereinbart.